Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können grundsätzlich zwischen einem Wahl- oder einem Reihengrab entscheiden. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.

In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei oder mehr Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Diese kann bei den Friedhöfen je nach Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (bis zu 30 Jahren).